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Herzinfarkt allein, mit Verschlechterung braucht nicht zwingend gerechnet zu werden

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/232ZVR 2011, 379 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Einschränkung einer Lenkberechtigung befasst sich der VwGH in vorliegender Sache mit der Verschlechterung des Gesundheitszustandes aufgrund eines Herzinfarktes bzw. einer Zuckerkrankheit.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG

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