Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VwGH klärend der Frage nach, ob geringfügiger Suchtmittelgebrauch die gesundheitliche Eignung eines Lenkberechtigten zu beeinträchtigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VwGH klärend der Frage nach, ob geringfügiger Suchtmittelgebrauch die gesundheitliche Eignung eines Lenkberechtigten zu beeinträchtigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG