Zusammenfassung: In Hinblick auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 4 StVO wendet sich der VwGH der Frage zu, ob dieser unter Umständen die zumutbare Anmietung eines privaten Abstellplatzes entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 4 StVO