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Unmöglichkeit der Atemluftuntersuchung, bis dahin unbekannte Krankheit ist beachtlich

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/229ZVR 2011, 377 - 378 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO erfüllt ist, wenn eine Atemluftprobe aus medizinischen Gründen nicht abgegeben werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO

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