Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO erfüllt ist, wenn eine Atemluftprobe aus medizinischen Gründen nicht abgegeben werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO erfüllt ist, wenn eine Atemluftprobe aus medizinischen Gründen nicht abgegeben werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO