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Straße mit öffentlichem Verkehr, tatsächliche Benutzbarkeit ist entscheidend

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/196ZVR 2011, 334 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Auf die Frage, wann eine Straße mit öffentlichem Verkehr vorliegt, spricht der VwGH in entschiedener Sache aus, dass es, ungeachtet der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse auf die tatsächliche Benutzbarkeit der Verkehrsfläche ankommt.

Rechtsgrundlagen: § 1 StVO

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