Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob im gegenständlichen Fall eine willkürliche Beweiswürdigung in Hinblick auf das Vorliegen des Tatbestandselements der besonders gefährlichen Verhältnisse vorliegt. Kann der Betroffene Rechtsmittelkosten im Wege der Amtshaftung einfordern?