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Freiwillige Blutabnahme, auch bei einer Übertretung des § 14 Abs 8 FSG möglich

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/197ZVR 2011, 335 - 336 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, ob eine Alkoholbeeinträchtigung auch in Fällen des § 14 Abs 8 FSG angenommen werden und somit auch eine freiwillige Blutabnahme möglich sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 8 Z 2 StVO; § 14 Abs 8 FSG

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