Zusammenfassung: In vorliegender Sache war iZm der Berechnung eines Sachschadens strittig, ob die Stundensätze einer VW Fachwerkstatt oder die günstigeren einer freien Werkstatt heranzuziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 249 dBGB; § 254 Abs 2 dBGB
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war iZm der Berechnung eines Sachschadens strittig, ob die Stundensätze einer VW Fachwerkstatt oder die günstigeren einer freien Werkstatt heranzuziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 249 dBGB; § 254 Abs 2 dBGB