Zusammenfassung: Gegenständlich hatte sich der BGH mit der Beurteilung des Restwerts eines Kfz-Wracks der Marke Mercedes-Benz zu befassen und die fragliche Wertschätzung durch das Gericht iZm einem mangelhaften Sachverständigengutachten zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 249 dBGB; § 287 dZPO