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Kürzung des Regresses des Dienstherrn bei eigener Obliegenheitsverletzung wegen verspäteter Umsetzung des Beamten

Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 20101Univ. Prof. Dr. Christian Huber, AachenZVR 2010/104ZVR 2010, 218 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit Regressansprüchen des Dienstherrn. Ist die Betriebsgefahr eines im Dienst motorradfahrenden Polizisten diesem zuzurechnen? Wie ist vorzugehen, wenn der Beamte bereits früher in den Innendienst zu versetzen gewesen wäre?

Rechtsgrundlagen: § 254 dBGB; § 842 dBGB; § 7 dSTVG; § 98 d RhPfBG; § 35 d BeamtVG

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