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Abweichen des Aufstellungsorts eines Verkehrszeichens von der V, Kundmachungsmangel bei über 8m

Judikaturübersicht VerwaltungVerwaltungsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/100ZVR 2010, 213 - 214 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 43 StVO; § 44 StVO; § 53 Abs 1 Z 8 StVO

In vorliegender Sache hatte sich der VwGH mit Fragen der Kundmachung durch Verkehrszeichen sowie dem räumlichen Geltungsbereich der kundgemachten Verordnung zu befassen.

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