§ 94b Abs 1 lit b StVO
Vorliegendes Judikat widmet sich eingehend dem Begriff der Verkehrspolizei. Ist eine Verkehrsüberwachung durch das technische Instrument einer Radarüberwachung in diesem Zusammenhang auch von Privaten durchführbar?
§ 94b Abs 1 lit b StVO
Vorliegendes Judikat widmet sich eingehend dem Begriff der Verkehrspolizei. Ist eine Verkehrsüberwachung durch das technische Instrument einer Radarüberwachung in diesem Zusammenhang auch von Privaten durchführbar?