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Rechtssprechung: Keine Haftung der Skischule bei Scheitern der Identitätsfeststellung des Schädigers

SchadenersatzrechtJudikaturZVR 2010/197ZVR 2010, 401 - 404 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Anlaßfall wurde geprüft, inwieweit Skilehrer die Identität eines Schädigers prüfen müssen, wenn ein dritter Skifahrer ein Mitglied eines Skikurses verletzt.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 5 Tir SchischulG; § 32 Abs 1 FPG; § 4 Abs 5 StVO; § 54 Abs 4 ÄrzteG 1998

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