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Rechtssprechung: Verkehrssicherungspflicht bei einer Böschung in der Nähe des Zuganges zu einem Schlepplift

SchadenersatzrechtJudikaturZVR 2010/199ZVR 2010, 404 - 405 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck setzte sich mit dem Umfang der Pistensicherungspflicht eines Schleppliftbetreibers auseinander. Weiters ging er auf etwaige Ansprüche aufgrund eines abgeschlossenen Beförderungsvertrags ein.

Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 2 EKHG; § 1295 ABGB

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