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Präjudizialität, nur bei tatsächlicher Anwendung

VerkehrsrechtJudikaturGerhard PürstlZVR 2009/130ZVR 2009, 268 - 269 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

Art 139 Abs 1 B-VG; § 43 Abs 1 lit b StVO; § 44 StVO

Der VfGH beschäftigte sich in der Entscheidung mit der Frage, wann eine generelle Norm in einer Beschwerdesache präjudiziell ist. Anlaßfall war eine Halte- und Parkverbotsverordnung in Innsbruck - die entsprechenden Verkehrsschilder waren mobil aufgestellt und 1 Monat später wieder entfernt worden.

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