Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck befaßte sich mit der Verschuldensfrage eines Kfz-Lenkers, der einen Radfahrer überrollt hat, danach irrtümlich im Glauben war, auf dem Körper des Unfallopfers zu stehen, und daher neuerlich zurücksetzte, wodurch das Opfer dabei neuerlich überrollt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 1297 ABGB; § 1304 ABGB; § 7 EKHG; § 9 EKHG