Zusammenfassung: Der OGH befaßte sich in der Entscheidung mit dem rechtlichen Status eines Microscooters und den damit verbundenen Rechtsfolgen der StVO. Er prüfte, ob diese als Fahrräder, Kinderspielfahrzeuge oder Roller zu bewerten sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 19 StVO; § 2 Abs 1 Z 22 StVO; § 76 Abs 10 StVO; § 88 Abs 2 StVO