Zusammenfassung: Der OGH nahm in der Entscheidung zum Seilbahnunglück von Sölden Stellung, bei der ein Hubschrauber Last verlor, die das Führungsseil einer Seilbahn traf, wodurch die Klemmvorrichtung einer Gondel riß und diese zu Boden stürzte. Im Verfahren ging er der Frage nach, ob der Seilbahnbetreiber für diese außergewöhnliche Betriebsgefahr haften könne.