Zusammenfassung: Der VwGH ging der Frage nach, welche Folgen der Tod einer Partei im Entziehungsverfahren hat und welche Auswirkungen dies auf einen etwaigen Aufwandersatz hat.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 1 FSG
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Zusammenfassung: Der VwGH ging der Frage nach, welche Folgen der Tod einer Partei im Entziehungsverfahren hat und welche Auswirkungen dies auf einen etwaigen Aufwandersatz hat.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 1 FSG
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