§ 24 FSG; § 64 Abs 1 AVG
In gegenständlicher Entscheidung war die Frage zu behandeln, ob die Berufungsbehörde einen Termin zwecks einer amtsärztliche Untersuchung zu bestätigen oder neu festzusetzen hat.
VwGH 16.4.2009, 2009/11/0020
§ 24 FSG; § 64 Abs 1 AVG
In gegenständlicher Entscheidung war die Frage zu behandeln, ob die Berufungsbehörde einen Termin zwecks einer amtsärztliche Untersuchung zu bestätigen oder neu festzusetzen hat.
VwGH 16.4.2009, 2009/11/0020