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Keine Amtshaftung der Gemeinde bei gleichmäßiger Verteilung der verunfallten Skifahrer auf die im Ort niedergelassenen Ärzte

RechtsprechungAmtshaftungAnm. v. Univ. Prof. Dr. Christian Huber, RWTH AachenZVR 2009/223ZVR 2009, 409 - 411 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war die Frage zu klären, ob die Gemeinde Organisationsverschulden trifft, wenn sie einen verletzten Skifahrer bei gleicher Verteilung von Verunfallten auf alle örtlich niedergelassenen Ärzte nicht zum nächstgelegenen Mediziner transportiert und somit die Schmerzen des Verletzten vergrößert.

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