Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war die Frage zu klären, ob die Gemeinde Organisationsverschulden trifft, wenn sie einen verletzten Skifahrer bei gleicher Verteilung von Verunfallten auf alle örtlich niedergelassenen Ärzte nicht zum nächstgelegenen Mediziner transportiert und somit die Schmerzen des Verletzten vergrößert.