§ 332 ASVG; § 333 ASVG; § 1 EKHG; § 3 Z 3 EKHG; § 9 EKHG; §1296 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Abgrenzung des § 333 Abs 3 ASVG im Hinblick auf § 3 Z 3 EKHG. Anlassfall war ein Arbeitsunfall während des Zuschüttens einer Künette, wo dem Verunglückten schwere Handverletzungen zugefügt wurden.