§ 3 Z 3 EKHG; § 9 Z 1 EKHG; § 333 Abs 3 ASVG
Der OGH beschäftigte sich mit der Halterhaftung gegenüber beim Betrieb tätigen Dienstnehmer. Im Ausgangsfall wurde eine Hand eines Mitarbeiters durch einen fehlerhaften Mechanismus beim Aufklappen der Bordwand eines LKWs verletzt.