§ 1 EKHG
Der OGH beschäftigte sich mit der fehlenden EKHG Haftung bei Schädigungen, die ohne Kollision zustande gekommen sind. Anlassfall war ein Radfahrer, der aufgrund eines PKWs erschrocken war und sein Rad verrissen hatte.
OGH 5.3.2009, 2 Ob 3/09v; LG Feldkirch 29.9.2008, 2 R 204/08b