§ 99 Abs 6 StVO; § 30 Abs 3 VStG; Art 4 7. ZPEMRK
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob nach Aufhebung des Straferkenntnisses und der Bestrafung der Beschwerdeführer noch in einem Recht verletzt sein kann.
VwGH 7.9.2007, 2007/02/0216
§ 99 Abs 6 StVO; § 30 Abs 3 VStG; Art 4 7. ZPEMRK
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob nach Aufhebung des Straferkenntnisses und der Bestrafung der Beschwerdeführer noch in einem Recht verletzt sein kann.
VwGH 7.9.2007, 2007/02/0216