§ 89a Abs 2 StVO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob das Gesetz als Voraussetzung für das Abschleppen eines Fahrzeugs verlangt, dass Verkehrsteilnehmer konkret " gehindert" sind, oder ob eine Besorgnis diesbezüglich ausreicht.
VwGH 7.9.2007, 2007/02/0249