§ 4 KFG; § 103 Abs 1 KFG; § 9 VStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im Falle einer ausländischen juristischen Person die Art der juristischen Person in der Tatumschreibung zum Ausdruck kommen muss.
VwGH 7.9.2007, 2006/02/0279
§ 4 KFG; § 103 Abs 1 KFG; § 9 VStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im Falle einer ausländischen juristischen Person die Art der juristischen Person in der Tatumschreibung zum Ausdruck kommen muss.
VwGH 7.9.2007, 2006/02/0279