Zusammenfassung: Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob dem SVTr ein Regressanspruch gegen den Schädiger eines arbeitslosen Verletzten bei Fortzahlung des Arbeitslosengeldes zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 823 Abs 1 BGB; § 842 BGB; § 126 SGB III; § 116 SGB X