Zusammenfassung: Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens für den Nachweis der mangelnden Ursächlichkeit des Unfalls für eine HWS-Verletzung ablehnen kann. Gibt es eine Harmlosigkeitsgrenze der Geschwindigkeitsänderung, bis zu der eine Verletzung ausgeschlossen werden kann?
Rechtsgrundlagen: § 286 ZPO