Zusammenfassung: Der BGH hatte sich mit der Beurteilung der Haftungsfreistellung bei Arbeitsunfällen zu befassen. Welche Rechtsordnung kommt bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung zur Anwendung?
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 und 2 SGB VII; § 104 SGB VII; § 105 SGB VII; 1408/71 EWG-VO