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Judikaturübersicht Verwaltung - KFG

KraftfahrrechtGerhard PürstlZVR 2007/195ZVR 2007, 308 - 309 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Wenn ein Kfz in einer Weise betrieben wird, die dem Standard der üblichen Verhaltensweisen im Straßenverkehr entspricht, kann nicht von einem unüblichen Lärm gesprochen werden.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 4 KFG

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