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Judikaturübersicht Verwaltung - KFG

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/194ZVR 2007, 308 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Wenn die Bf durch einen aufgehobenen Bescheid zur Gänze entlastet wird, ist sie auch in keinem Recht verletzt.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 6 lit c StVO; § 30 Abs 3 VStG

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