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Judikaturübersicht Verwaltung - StVO

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/187ZVR 2007, 307 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Es wird dem Beschuldigten durch die Vorschrift des § 44a Z 1 VStG die Möglichkeit gegeben, bezogene Beweise anzubieten um den Tatvorwurf widerlegen zu können.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 44a Z 1 VStG

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