Zusammenfassung: Eine Übertretung wegen der Verweigerung der Atemluftuntersuchung wurde nicht festgestellt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Eine Übertretung wegen der Verweigerung der Atemluftuntersuchung wurde nicht festgestellt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
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