§ 88 Abs 1 StGB; § 90a Abs 2 Z 2 StPO
In diesem Beitrag wird vom OGH die Grenze zwischen Diversionshindernis der " schweren Schuld" und Strafbefreiungshindernis des " schweren Verschuldens" festgesetzt.
OGH 30.5.2007, 15 Os 42/07a
§ 88 Abs 1 StGB; § 90a Abs 2 Z 2 StPO
In diesem Beitrag wird vom OGH die Grenze zwischen Diversionshindernis der " schweren Schuld" und Strafbefreiungshindernis des " schweren Verschuldens" festgesetzt.
OGH 30.5.2007, 15 Os 42/07a