Zusammenfassung: Behindert ein Fahrzeug das Abbiegen eines Betonmischfahrzeuges, wird es kostenpflichtig entfernt.
Rechtsgrundlagen: § 89a Abs 2 und 2a lit c StVO
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Zusammenfassung: Behindert ein Fahrzeug das Abbiegen eines Betonmischfahrzeuges, wird es kostenpflichtig entfernt.
Rechtsgrundlagen: § 89a Abs 2 und 2a lit c StVO
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