Zusammenfassung: Die Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist auch dann strafbar, wenn die Alkoholbeeinträchtigung nicht unbedingt vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Die Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist auch dann strafbar, wenn die Alkoholbeeinträchtigung nicht unbedingt vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
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