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Judikaturübersicht Verwaltung - StVO

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/189ZVR 2007, 307 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist auch dann strafbar, wenn die Alkoholbeeinträchtigung nicht unbedingt vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO

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