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Judikaturübersicht Verwaltung - StVO

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/190ZVR 2007, 307 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Es gilt auch als Weigerung, sich dem Atemalkoholtest zu unterziehen, wenn das Zustandekommen des vorgesehen Tests durch den Probanden verhindert wird.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO

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