§ 114 Abs 4 Z1 KFG; § 122 Abs 5 KFG; § 122a Abs 5 KFG; § 19 Abs 6 FSG
Die Autoren erläutern, welche Alkoholverbote Fahrschullehrer und Begleiter von Ausbildungs-, Übungs- und Lehrfahrten berücksichtigen müssen. In diesem Zusammenhang nehmen sie auch zu den Sicherungsmaßnahmen im Alkoholisierungsfall Stellung und konkretisieren die Rechtsfolgen einer Alkoholisierung der genannten Begleitpersonen.