§ 7 Abs 3 und 4 FSG; § 24 Abs § 25 Abs 3 FSG
Sofern sich die Annahme bezüglich einer einen Zeitraum von mindestens drei Monaten andauernden Verkehrsunzuverlässigkeit als nicht mehr zutreffend erweist, ist die Entziehung der Lenkerberechtigung nicht mehr zulässig.
VwGH 27.3.2007, 2006/11/0273