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VwGH, 19.11.2004, 2002/02/0068 (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtZVR 2006/9ZVR 2006, 33 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 26 Abs 1 StVO; § 26 Abs 5 StVO

Der VwGH erörtert, dass auch die rechtsmissbräuchliche Verwendung von Blaulicht oder Folgetonhorn bei Einsatzfahrzeugen die Ausweichpflicht der übrigen Fahrzeuge begründet.

VwGH, 19.11.2004, 2002/02/0068

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