§ 5 Abs 2 StVO
Ein Autofahrer ist auch dann zur Ablegung einer Atemluftprobe verpflichtet, wenn sich der Gendarmeriebeamte gewaltsam bzw rechtswidrig Zutritt zu seinem Haus verschafft hat.
VwGH, 11.08.2005, 2003/02/0170
§ 5 Abs 2 StVO
Ein Autofahrer ist auch dann zur Ablegung einer Atemluftprobe verpflichtet, wenn sich der Gendarmeriebeamte gewaltsam bzw rechtswidrig Zutritt zu seinem Haus verschafft hat.
VwGH, 11.08.2005, 2003/02/0170