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VwGH, 13.05.2005, 2003/02/0053 (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtZVR 2006/10ZVR 2006, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 82 Abs 5 StVO

Der VwGH erörtert, dass ein allgemeiner Parkplatzmangel die Ablehnung der Genehmigung zweier Abstellplätze auf Grundlage des § 82 Abs 5 StVO nicht erlaubt. Eine Nichtgenehmigung auf Grundlage des § 82 Abs 5 StVO setzt vielmehr eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, -leichtigkeit oder -flüssigkeit voraus.

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