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Schmerzengeld gebührt auch bei teilweiser Schmerzunempfindlichkeit schon vor der Schadenszufügung (Beinbruch eines Querschnittgelähmten)

VerkehrsrechtErnst Karner (Glosse)ZVR 2006/202ZVR 2006, 498 - 502 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 1325 ABGB

Der OGH nimmt zur Berechnung des Schmerzengeldanspruchs bei Schmerzunempfindlichkeit des Opfers Stellung.

OGH 26.07.2006, 3 Ob 116/05p

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