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Fahrgeschwindigkeit bei Abblendlicht

VerkehrsrechtZVR 2006/201ZVR 2006, 497 - 498 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 1304 ABGB; § 1311 ABGB; § 20 Abs 1 StVO

Bei wechselseitiger Sicht der unfallbeteiligten im Rahmen eines Überholvorgangs kann auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Zuge des Fahrens mit Abblendlicht mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs kein Verschulden angenommen werden.

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