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Ersatz entgangener Urlaubsfreude nur bei Pauschalreise

VerkehrsrechtGeorg Kathrein (Glosse)ZVR 2006/203ZVR 2006, 502 - 504 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Die Ersatzfähigkeit entgangener Reisefreuden setzt die Durchführung einer Pauschalreise voraus. Eine analoge Anwendung auf deliktische Haftungsfälle kommt nicht in Betracht.

OLG Innsbruck 13.06.2006, 1 R 114/06h

Rechtsgrundlagen: § 31e Abs 3 KSchG; § 7 ABGB; § 1293 ABGB

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