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Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Radrennen

VerkehrsrechtHerwig Hauenschild, KWR Karasek Wietrzyk Rae GmbH, Wien (Glosse)ZVR 2006/200ZVR 2006, 496 - 497 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 1295 ABGB

Der Veranstalter eines Radrennens auf einer öffentlichen Strasse ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht zur Absicherung einer unübersichtlichen Kurve mit einem vorangehenden Gefälle verpflichtet.

OGH 27.04.2006, 2 Ob 23/05d

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