§ 5 Abs 2 StVO
Ein langjähriger Auslandsaufenthalt entlastet nicht von der Verpflichtung, sich die einschlägigen österreichischen Straßenverkehrsbestimmungen, also auch die Konsequenzen der Ablehnung eines Alkomattests, in Kenntnis zu bringen.
VwGH 24.04.2006, 2006/02/0037; VwGH 11.05.2004, 2004/02/0005; VwGH 11.08.2005, 2003/02/0170