§ 5 Abs 2 StVO
Auch die nachfolgende Feststellung des Nichtvorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung ändert nichts an der Strafbarkeit für die Ablehnung des Alkomattests.
VwGH 24.02.2006, 2006/02/0037
§ 5 Abs 2 StVO
Auch die nachfolgende Feststellung des Nichtvorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung ändert nichts an der Strafbarkeit für die Ablehnung des Alkomattests.
VwGH 24.02.2006, 2006/02/0037