§ 5 Abs 2 StVO
Eine Rötung der Bindehäute rechtfertigt die Annahme einer Alkoholbeeinträchtigung.
VwGH 24.02.2006, 2006/02/0037
§ 5 Abs 2 StVO
Eine Rötung der Bindehäute rechtfertigt die Annahme einer Alkoholbeeinträchtigung.
VwGH 24.02.2006, 2006/02/0037